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Gute Gründe für Ihre Absicherung

Eine Bestattungsvorsorge sichert Ihre letzte Ruhe

Es gibt viele gute Gründe, sich mit den Wünschen für die eigene Bestattung zu beschäftigen, auch wenn der Tod vermeintlich noch in weiter Ferne liegt. Zu einem selbstbestimmten Leben gehört eben auch die Art, wie man von dieser Welt Abschied nimmt. Und wenn Sie bewusst eine Entscheidung darüber treffen, was nach Ihrem Ableben mit Ihnen geschehen soll, wird es für Ihre Angehörigen später eine große Erleichterung sein. So können Sie nicht nur die grundsätzliche Bestattungsart und den Beisetzungsort festlegen, sondern Ihre gesamte Trauerfeier nach eigenen Vorstellungen planen – von der Gästeliste und dem Trauerdruck über die musikalische Gestaltung und Dekoration bis hin zum Trauercafé.

Damit später auch wirklich alles so läuft, wie Sie es sich gewünscht haben, regeln Sie Ihre Bestattung am Besten in einem Vorsorgevertrag. Gerne klären wir in einem vertraulichen Beratungsgespräch mit Ihnen alle Punkte, die dabei wichtig sind. Natürlich geht es dann auch um die finanzielle Absicherung: Ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist zweckgebunden und somit sicher vor dem Zugriff Dritter, wie etwa dem Sozialamt. Die Sterbe­geld­versicherung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung bietet Ihnen günstige Monatsraten und vollen Versicherungsschutz nach nur 1,5 Jahren. Sie werden bis zum 80. Lebensjahr ohne Gesundheits­fragen aufgenommen.

Machen Sie einfach einen unverbindlichen Termin mit uns und freuen Sie sich auf das gute Gefühl, wenn alles in Ihrem Sinne geregelt ist.

Gut vorbereitet sein – mit ersten Gedanken zur Bestattungsvorsorge

Unser Online-Vorsorgeformular können Sie zu beliebiger Zeit ausfüllen und online an uns senden. Oder Sie drucken sich die Unterlagen aus und bringen sie mit zum persönlichen Gespräch bei uns. Ganz gleich, was Ihnen besser gefällt – die ersten Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge soll Ihnen dabei helfen, sich über Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen klar zu werden.

Meine Bestattungswünsche
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.

Letzter Wille

Bitte beachten Sie:

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falles. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

Weitere hilfreiche Informationen: