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Kostenfrage, nützliche Adressen und Fragen im Trauerfall

Wissenswertes zu Ihrer Unterstützung

Wir bei Volkery Bestattungen sind immer bestrebt, Sie im Trauerfall oder bei der Bestattungsvorsorge in allen Bereichen bestmöglich zu unterstützen und zu beraten. Zudem fragen wir uns auch immer wieder aufs Neue, wie wir Ihnen Informationen mit auf den Weg geben können, die Ihnen wirklich helfen. Darum haben wir wissenswertes zu Bestattungskosten, nützlichen Adressen der Region und Antworten rund um den Trauerfall für Sie zusammengetragen.

Was kostet eigentlich eine Bestattung?

Die Bestattungskosten setzen sich immer aus den Leistungen des Bestattungshauses, den Fremdleistungen und den Friedhofsgebühren zusammen. Die persönlichen Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen und der Angehörigen wirken sich jedoch immer auch auf die Kosten aus. Transparenz ist uns sehr wichtig und gehört für uns als modernes Bestattungs­institut dazu. Daher erstellen wir Ihnen immer eine konkrete Kostenaufstellung, in der alle Anliegen berücksichtigt und Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.

Um Ihnen vorab eine erste Vorstellung davon zu vermitteln, welche Punkte zu den Gesamtkosten einer Bestattung beitragen, haben wir zwei Preisbeispiele für Sie zusammengestellt. Sie können selbstverständlich auch jederzeit auf uns zu kommen, wenn Sie eine preiswertere Lösung suchen oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchten.

Kostenbeispiel 1:

Erdbestattung mit Trauerfeier inklusive Beisetzung des Sarges auf dem Friedhof Oster (alle Kosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

(Für detaillierte Informationen auf das Diagramm klicken.)

  • Unsere Leistungen und Beisetzung: 2511 €
  • Sonstige Auslagen und Gebühren: 90 €
  • Grabstelle: 1045 €

Unsere Leistungen und Beisetzung

  • Sarg aus Tannenholz mit Sarginnenausstattung
  • Überführung vom Sterbeort zu unserem Bestattungsinstitut
  • Überführung zur Friedhofskapelle
  • Hygienische Versorgung, Ankleiden, Einbetten
  • Klimatisierte Aufbewahrung der verstorbenen Person in unserem Hause
  • Erledigung der Formalitäten (Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen, Krankenkasse, Altersversorgung etc.)
  • Aufbahrung in der Friedhofskapelle und Beisetzung
  • Zzgl. Kosten für Trauerkarten, Traueranzeige, Blumenschmuck etc.

Teilsumme: 2511 €

Sonstige Auslagen und Gebühren

  • Sterbeurkunden (dreifache Ausführung)
  • Todesbescheinigung
  • Zzgl. Kosten für Messen, Trauerredner etc.

Teilsumme: 90 €

Grabstelle

  • Grabbereitung
  • Gebühren für ein Einzelgrab (Nutzungszeit 30 Jahre) und die Kapellenbenutzung

Teilsumme: 1045 €


Summe der Kosten: 3646 €

Kostenbeispiel 2:

Feuerbestattung mit Trauerfeier inklusive Beisetzung der Urne auf dem Friedhof Oster (alle Kosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

(Für detaillierte Informationen auf das Diagramm klicken.)

  • Unsere Leistungen und Beisetzung: 2407 €
  • Sonstige Auslagen und Gebühren: 90 €
  • Grabstelle: 660 €
  • Krematorium: 518 €

Unsere Leistungen und Beisetzung

  • Kremationssarg mit Sarginnenausstattung
  • Urne
  • Überführung vom Sterbeort zu unserem Bestattungsinstitut
  • Überführung zur Trauerhalle
  • Klimatisierte Aufbewahrung der verstorbenen Person in unserem Hause
  • Hygienische Versorgung, Ankleiden, Einbetten
  • Erledigung der Formalitäten (Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen, Krankenkasse, Altersversorgung etc.)
  • Überführung zum Krematorium
  • Aufbahrung in der Friedhofskapelle und Beisetzung
  • Zzgl. Kosten für Trauerkarten, Traueranzeige, Blumenschmuck etc.

Teilsumme: 2407 €

Sonstige Auslagen und Gebühren

  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Zzgl. Kosten für Messen, Trauerredner etc.

Teilsumme: 90 €

Grabstelle

  • Grabbereitung
  • Gebühren für ein Urneneinzelgrab (Nutzungszeit 30 Jahre) und die Kapellenbenutzung

Teilsumme: 660 €

Krematorium

  • Einäscherung
  • Gebühren für den Amtsarzt zur zweiten Leichenschau
  • Versand der Urne

Teilsumme: 518 €


Summe der Kosten: 3675 €

Kirchen, Friedhöfe, Floristen & Steinmetze der Region

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Ihre Fragen & unsere Antworten

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Volkery Bestattungen Ihnen dabei behilflich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden Zahngold und künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen grundsätzlich nicht an die Angehörigen übergeben werden. Sie ist auf einem Friedhof beziehungsweise in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebieten beizusetzen und darf auch nur von Bestattern beziehungsweise Seebestattungsreedereien dorthin überführt werden. Im Land Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, dürfen Sie einen Verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns von Volkery Bestattungen anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.

Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?

Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Volkery Bestattungen immer auch Thema des Trauergesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenklichen Formen, Farben und Materialien anbieten – und doch kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Wunsch entstehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sortiment nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebevolle Grußbotschaften zu verfassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über eventuelle Vorschriften informieren.

Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Aschekapsel, die wir aus dem Krematorium erhalten und die in die Urne hineinpassen muss. Bei Seebestattungen und in einigen Bestattungswäldern gelten außerdem bestimmte Materialvorschriften.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tagespresse geschaltet werden, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Danksagungen, die Sie persönlich verschicken, und Sterbebildchen, die bei der Trauerfeier ausgelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauerdrucks Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Gerne geben wir von Volkery Bestattungen Ihnen Anregungen und übernehmen die Umsetzung.

Früher gab es gerade bei der Traueranzeige in der Tagespresse zahlreiche Konventionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bildideen oder Gestaltungsvorschläge einzubringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestaltung von Trauerdruck, den Sie persönlich verschicken, haben Sie natürlich vollkommen freie Hand.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grabbeigabe legen können.

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.

Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschiednahme am offenen Sarg bringen?

Jedes Kind reagiert anders, aber grundsätzlich empfehlen wir von Volkery Bestattungen Kinder mit zur Beerdigung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, möglicherweise überfordert sind oder sich vielleicht sogar zwischendurch langweilen – sich in der Zeit der Trauer ausgegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger unwiederbringlicher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzeptieren. In unser langjährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwachsenen gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oftmals ganz natürlich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazugehört und irgendwann eintritt.

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ob und wie ein Kind begreift, was es bedeutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ab. Auch ist es ein Unterschied, ob es sich um jemand Nahestehenden oder um einen Fremden handelt und ob jemand plötzlich oder nach längerer Krankheit verstorben ist. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinderbücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilfreiche Anlaufstellen in unserer Region.

Wie kann ich mein Kind nach dem Verlust einer nahestehenden Person unterstützen?

Was ein Kind nach dem Tod eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todesumständen ab. Grundsätzlich haben Kinder – wie in allen Lebenslagen – viele Fragen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermuntern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwierigen Situation nicht ausgeschlossen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestattungshaus bringen.

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater bei Volkery Bestattungen können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.